Rechtsprechung
OVG Hamburg, 27.10.2005 - 2 Bf 320/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Bs 151/13
Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht für eine …
Hinzu kommt aber außerdem Folgendes: Asylbewerberunterkünfte der hier in Rede stehenden Art sind nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (…OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354; Beschl. v. 27.10.2005, 2 Bf 320/03, m.w.N.) zwar als Anlagen für soziale Zwecke zu qualifizieren (…vgl. auch die Nachw. bei Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Aufl. 2010, § 3 BauNVO Rn. 6). - OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen
Abwehransprüche sind insoweit nur dann gegeben, wenn die Wertminderung die Folge einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots ist, d.h. die Folge der dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks, oder der Verletzung einer anderen nachbarschützenden Norm (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, NVwZ-RR 1998, 540; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2005, 2 Bf 320/03 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 10 S 73.20
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für …
Entsprechend wurde z.B. 2005 eine Asylbewerberunterkunft als Einrichtung für soziale Zwecke angesehen (HambOVG, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 2 BF 320/03 - juris Os. 1 und Rn. 3-4). - VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
Abstandsflächen; grenzständige Bebauung; notwendige Fenster; Rücksichtnahmegebot
Die durch eine Nachbarbebauung bewirkte Wertminderung eines Grundstücks vermittelt dessen Eigentümer vielmehr nur dann einen Abwehranspruch gegenüber dem Nachbarvorhaben, wenn die Wertminderung die Folge einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots oder einer anderen nachbarschützenden Norm ist (vgl BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997, 4 B 195/97, NVwZ-RR 1998, 540; OVG Hamburg…, Beschluss vom 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 16; Beschluss vom 27.10.2005, 2 Bf 320/03, juris, Rn. 5).