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   OVG Hamburg, 27.10.2005 - 2 Bf 320/03   

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https://dejure.org/2005,74728
OVG Hamburg, 27.10.2005 - 2 Bf 320/03 (https://dejure.org/2005,74728)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2005 - 2 Bf 320/03 (https://dejure.org/2005,74728)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 2 Bf 320/03 (https://dejure.org/2005,74728)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Bs 151/13

    Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht für eine

    Hinzu kommt aber außerdem Folgendes: Asylbewerberunterkünfte der hier in Rede stehenden Art sind nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354; Beschl. v. 27.10.2005, 2 Bf 320/03, m.w.N.) zwar als Anlagen für soziale Zwecke zu qualifizieren (vgl. auch die Nachw. bei Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Aufl. 2010, § 3 BauNVO Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Abwehransprüche sind insoweit nur dann gegeben, wenn die Wertminderung die Folge einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots ist, d.h. die Folge der dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks, oder der Verletzung einer anderen nachbarschützenden Norm (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, NVwZ-RR 1998, 540; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2005, 2 Bf 320/03 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 10 S 73.20

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für

    Entsprechend wurde z.B. 2005 eine Asylbewerberunterkunft als Einrichtung für soziale Zwecke angesehen (HambOVG, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 2 BF 320/03 - juris Os. 1 und Rn. 3-4).
  • VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14

    Abstandsflächen; grenzständige Bebauung; notwendige Fenster; Rücksichtnahmegebot

    Die durch eine Nachbarbebauung bewirkte Wertminderung eines Grundstücks vermittelt dessen Eigentümer vielmehr nur dann einen Abwehranspruch gegenüber dem Nachbarvorhaben, wenn die Wertminderung die Folge einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots oder einer anderen nachbarschützenden Norm ist (vgl BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997, 4 B 195/97, NVwZ-RR 1998, 540; OVG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 16; Beschluss vom 27.10.2005, 2 Bf 320/03, juris, Rn. 5).
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